Ein Nebengewerbe anmelden kann fast jeder Mensch und dabei gilt das Motto: „Früher an später denken“ – denn das ist der Leitspruch für Menschen, die ihr Leben jetzt in die Hand nehmen wollen, um die Früchte ihrer vergangenen Handlungen zu pflücken.
Wenn man einer normalen mittelschichtigen Vollzeittätigkeit nachgeht, werden die finanziellen Mittel für den Ruhestand nicht mehr wirklich ausreichen. Daher ist die Überlegung für ein zweites Standbein, eine mal gar nicht so schlechte Idee.
Um nicht völlig dem Risiko eines Existenzverlustes ausgesetzt zu sein, gibt es die Option für ein Nebengewerbe. Dadurch kann die Idee im Kopf, Stück für Stück, neben dem Beruf, in die Tat umgesetzt werden. Doch wie meldet man ein Nebengewerbe an? In diesem Beitrag geht es darum wie und wo ein Nebengewerbe angemeldet wird – bezogen auf Affiliate-Marketing als Nebengewerbe.
Inhaltsverzeichnis
Anmerkung: Ich bin kein Steuerberater, aber ich gebe meine persönlichen Erfahrungen wieder die ich mit bestem Wissen und Gewissen recherchiert und gesammelt habe. Auch auf die Aktualität des Inhaltes kann ich keine Garantie geben, da sich die Gesetzeslage ständig verändert.
Wann muss ich ein Nebengewerbe anmelden?
Ein Gewerbe bzw. Nebengewerbe sollte laut Gesetz schon angemeldet werden, wenn die Idee im Kopf entsteht – was natürlich übertrieben dargestellt ist. Denn laut Gewerbeordnung hat die Anzeigepflicht einer gewerblichen Tätigkeit unverzüglich zu geschehen. Der Richtwert beläuft sich auf 14 Tage nach dem Beginn der Tätigkeit. Missachtet man diesen Punkt und generiert schon Einnahmen, macht man sich der Steuerhinterziehung schuldig und dafür gibt es empfindliche Strafen.
Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, gründet somit ein Nebengewerbe. Trotz, dass es ein Nebengewerbe ist, müssen alle gesetzlichen Auflagen erfüllt werden die auch ein Hauptgewerbetreibender zu erfüllen hat.
Unabhängig von der gewählten Rechtsform, gibt es zwei unterschiedliche Gruppen in Deutschland. Die Gewerbetreibenden und die Freiberufler – wie Künstler, Ärzte, Rechtsanwälte.
Dies kann auch im Einkommenssteuergesetz (EStG) §18◥ nachgelesen werden.
Der Vorteil für Freiberufler ist, dass sie keine Gewerbesteuer zahlen und keine Pflichtmitgliedschaft zur Kammer eingehen müssen.
Wie unterscheidet man jemanden der etwas privat- oder gewerblich verkauft?
An sich ist die Sache recht einfach. Verkauft man z.B. ein Topf-Set über Ebay und später etwas Anderes, gilt dies als private Veräußerung. Verkauft man aber mehrfach dasselbe Topf-Set, ist ersichtlich, dass eine Gewinnabsicht dahintersteckt und dies zählt als steuerpflichtige Einnahme. Es beziehen sich also 2 Faktoren auf die Entscheidung zwischen privat und gewerblicher Handlung:
- Das Verkaufsintervall
- Die Menge der Ware
Ein anderes Beispiel dazu wäre:
Pflegt man eine Webpräsenz im Internet, ohne einen Affiliatelink gesetzt oder Werbeanzeigen geschalten zu haben, kann diese Tätigkeit als privat eingestuft werden, wofür es kein Gewerbe braucht.
Doch setzt man Affiliatelinks oder vermietet Werbeplätze auf seiner Webseite oder Blog, steckt eine Gewinnabsicht dahinter, wofür es eine Gewerbeanmeldung bedarf.
Wo melde ich mein Nebengewerbe (An, Um, Ab) und wie viel kostet es?
Egal ob Hauptgewerbe oder Nebengewerbe – angemeldet wird es im Gewerbeamt der Gemeinde und dies befindet sich im Rathaus, wo auch das Einwohnermeldeamt vorzufinden ist. Die Kosten der Anmeldung des Gewerbes/Nebengewerbes variieren von Stadt zu Stadt und liegen zwischen 15-50 Euro. Im Schnitt sind es 20 Euro.
Sollte ein Gewerbe schon angemeldet sein und man zieht mit dem Sitz des Gewerbes innerhalb des Meldebezirkes um, braucht nur eine Ummeldung erfolgen die im Schnitt 15 Euro kostet.
Zieht man mit dem Gewerbe in einen anderen Meldebezirk, muss das Gewerbe im alten Meldebezirk abgemeldet werden – was rund 15 Euro kostet, und dann mit der Abmeldebestätigung am neuen Meldebezirk wieder angemeldet werden, wodurch wieder ca. 20 Euro anfallen.
Möchte man nun ein Nebengewerbe für Affiliate-Marketing anmelden, geht dies recht schnell und einfach. Dafür muss nur der „GewA1◥“ Fragebogen ausgefüllt werden.
Im unteren Bild habe ich einen Fragebogen ausgefüllt. Dieser richtet sich speziell an Personen die ein Nebengewerbe im Affiliate-Marketing anmelden wollen.
Als Tätigkeitsbeschreibung kann folgender Satz eingefügt werden: Handel mit digitalen Gütern
Für die Ummeldung kann dieses PDF verwendet werden:
Und für die Abmeldung des Gewerbes diese hier:
Gut zu Wissen: Möchte man sich nebenberuflich selbstständig machen, sollte vorher der Hauptarbeitgeber darüber informiert und die Zustimmung schriftlich eingeholt werden.
Kleinunternehmerregel vs. Umsatzsteuervoranmeldung
Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für Kleinunternehmer und sie bedeutet eine steuerliche Ausnahmeregelung. Laut §19 UStG◥ Absatz 1 steht hierzu folgendes:
„Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“
Durch diese Regelung braucht der Kleinunternehmer keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen und erspart sich so viel Bürokratie. Ein weiterer Punkt ist der, dass auch keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden muss. Somit kann der Preis für den Endkunden etwas niedriger gehalten werden, wofür er sehr dankbar ist.
Der Nachteil ist im Gegenzug, dass man mit der Kleinunternehmerregel auch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug beim Finanzamt hat. Kurz gesagt: Wo auf der einen Seite gespart wird, wird auf der anderen ausgegeben.
Um das Ganze abzurunden, möchte ich noch ein paar Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung aufschlüsseln.
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Vorteile dieser Regelung sind:
- Umsatzsteuervoranmeldung die monatlich anfallen würde, fällt weg
- Die Steuererklärung ist einfacher und wird mit der normalen Einkommenssteuererklärung jährlich abgegeben
- Wettbewerbsvorteil durch Wegfall der Umsatzsteuer – geringere Preise für Endkunden können angeboten werden
Nachteile dieser Regelung sind:
- Es kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden – daher erhöhte Anschaffungskosten bei Neugründung
- Jährliche Prüfung ob man noch in die Kleinunternehmerregelung fällt – an Umsatzregel gekoppelt (22000 Euro)
Generiert man im 2.Jahr mehr als 50000 Euro, greift automatisch die Umsatzsteuerregelung und das Finanzamt fordert die nicht einbehaltene Umsatzsteuer nach. Dadurch kann eine hohe finanzielle Belastung entstehen. Eine kleine Abweichung gibt es im 1.Jahr, da muss die Umsatzsteuer nicht nachgezahlt werden falls man über 22000 Euro gekommen ist.
Welche Regelung sollte ich wählen, wenn ich mich im Fall: Affiliate-Marketing, nebenberuflich selbstständig machen möchte?
Es kommt drauf an. Ist man Vollblutanfänger und will sich erstmal in die Materie des Affiliate-Marketings einarbeiten, ist die Kleinunternehmerregelung die angenehmste Wahl, denn, es fallen allgemein weniger Anschaffungskosten an, wo kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.
Zudem braucht man sich um die Steuererklärung erstmal nicht den Kopf zerbrechen, denn 22000 Euro im Jahr müssen nebenberuflich erstmal durch Affiliate-Marketing generiert werden. Die Steuererklärung lässt man sich von einem günstigen Steuerberater am Ende des Jahres erstellen. Dadurch kann man sich voll auf sein Business konzentrieren ohne ständig mit dem lästigen Bürokratiekram rumzuhantieren.
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